Wir übernehmen die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zuverlässig und unparteiisch handeln wir stets im Sinne aller Beteiligten und sind jederzeit ihr Ansprechpartner in allen Belangen.
Welchen Umfang unsere Leistungen im Einzelnen haben, haben wir in unserem Leistungsangebot für Sie zusammengefasst.
Selbstverständlich können wir Ihnen aus unserem Portfolio auch Einzelleistungen anbieten oder diese aus dem Angebot rausrechnen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Eröffnung und Führung eines Hausgeldkontos und eines Instandhaltungsrückstellungskontos
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für das laufende Geschäftsjahr
Berechnung und Anforderung des Hausgeldes
Verarbeitung von Veränderungen der Hausgeldzahlungspflicht
Erstellung der Jahresabrechnung in Form einer Gesamtabrechnung und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses für jeden Wohnungseigentümer
Anforderung und Einziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Guthaben
buchhalterische Verarbeitung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
Erfüllt ein Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner die fälligen Forderungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, kann es unumgänglich sein, die gegen ihn gerichteten Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Hausverwaltung vertritt die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelner Wohnungseigentümer.
Regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung des Gebäudezustandes und der Früherkennung von Schäden sowie Planung von Maßnahmen zur Werterhaltung