Wir übernehmen die ordnungsmäßige Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zuverlässig und unparteiisch handeln wir stets im Sinne aller Beteiligten und sind jederzeit ihr Ansprechpartner in allen Belangen.

Welchen Umfang unsere Leistungen im Einzelnen haben, haben wir in unserem Leistungsangebot für Sie zusammengefasst.

Selbstverständlich können wir Ihnen aus unserem Portfolio auch Einzelleistungen anbieten oder diese aus dem Angebot rausrechnen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Unser Leistungsangebot beinhaltet:

  • Datenerfassung und Datenpflege
  • Überwachung der Zahlungsverpflichtungen der Wohnungseigentümer sowie der Einhaltung des Wirtschaftsplans
  • geordnete Aufbewahrung der Belege
  • kaufmännische Rechnungsprüfung
  • Bewirken sämtlicher Zahlungen
  • Abrechnung der Benutzungsgebühren für Gemeinschaftseinrichtungen
  • Abrechnung der Mieten aus der Vermietung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Eröffnung und Führung eines Hausgeldkontos und eines Instandhaltungsrückstellungskontos
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für das laufende Geschäftsjahr
  • Berechnung und Anforderung des Hausgeldes
  • Verarbeitung von Veränderungen der Hausgeldzahlungspflicht
  • Erstellung der Jahresabrechnung in Form einer Gesamtabrechnung und einer Aufteilung des Abrechnungsergebnisses für jeden Wohnungseigentümer
  • Anforderung und Einziehung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Fehlbeträge sowie Auszahlung der sich aus der beschlossenen Abrechnung ergebenen Guthaben
  • buchhalterische Verarbeitung der Ergebnisse der beschlossenen Abrechnung
  • Erfüllt ein Wohnungseigentümer als Hausgeldschuldner die fälligen Forderungen gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht, kann es unumgänglich sein, die gegen ihn gerichteten Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Hausverwaltung vertritt die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einzelner Wohnungseigentümer.
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Abgabe von Willenserklärungen und Vornahme von Rechtsverhandlungen
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen
  • Durchführung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind
  • Information der Eigentümer über Notwendigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren
  • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Führung des Schriftverkehrs mit dem durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragten Rechtsanwalt
  • Vorbereitung und fristgerechte Einladung zu der ordentlichen WEV
  • Leitung der WEV
  • Erstellung einer Niederschrift über die Versammlung in Form eines Ergebnis- und Beschlussprotokolls
  • Durchführung von Beschlüssen
  • Teilnahme an Verwaltungsbeiratssitzungen
  • Führung einer Beschlusssammlung
  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Überwachung des baulichen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Beratung der Eigentümergemeinschaft über die Notwendigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
  • Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Überwachung der Arbeiten
  • technische Rechnungsprüfung
  • Abnahme der Arbeiten
  • Rüge festgestellter Mängel
  • Organisation und Überwachung der mit der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten beauftragten Personen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  • Beratung über den Inhalt von Beschlussfassungen
  • Beratung über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten
  • Abschluss aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Regelung von Verträgen mit Hausmeistern und sonstigen Dienstleistern
  • Versicherungs-/Wartungsverträge
  • Anschaffung von Gebrauchsgegenständen und Verbrauchsmaterial
  • Energielieferungsverträge
  • Verträge mit Kreditinstituten
  • Verträge mit einer Heizungsabrechnungsfirma über die Erstellung einer Heizkostenabrechnung
  • Abschluss sonstiger zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlichen oder zweckmäßigen Verträge
  • Kündigungsabwicklung von Verträgen
  • Regelmäßige Begehung des Objektes zur Feststellung des Gebäudezustandes und der Früherkennung von Schäden sowie Planung von Maßnahmen zur Werterhaltung
  • Erstellung eines Pflichtenplans zur Aufteilung der Dienste wie Reinigung und Müllentsorgung

    Ihr individuelles Angebot erstellen wir Ihnen gerne. Hierzu benötigen wir einige Angaben:

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